Radschnellweg
Der erste Radschnellweg im Großraum München soll einmal den Münchner Hauptbahnhof mit der Stadt Garching bzw. mit der Stadt Unterschleißheim verbinden. Das Pilotprojekt ist für München und das Umland die erste konkret geplante Radschnellverbindung mit hohen Anforderungen für Fahrkomfort und Vorrang gegenüber dem kreuzenden Verkehr. Sie soll vier Meter breit und zweispurig werden. Auch in den Kurven sollen Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h möglich sein. Für Fußgänger gibt es daneben einem eigenen, 2,50 Meter breiten Gehweg. Damit wird verhindert, dass sich Radler und Fußgänger in die Quere kommen. Nach der Prognose des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München werden mehr als 8.000 Radfahrer täglich den Weg nutzen, 4.800 von und nach Garching, 3.600 von und nach Unterschleißheim. Das Projekt wird voraussichtlich 34 Millionen Euro kosten, am 21. August 2020 übergab Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer den Bescheid über einen Zuschuss des Bundes in Höhe von 2,3 Millionen Euro an Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer. Mit dem Geld können die Stadt und der Landkreis München die Planungen vorantreiben und konkretisieren.
An dem Kooperationsprojekt sind neben den Städten München, Garching und Unterschleißheim auch der Landkreis München und das Staatliche Bauamt Freising beteiligt. Das Staatliche Bauamt plant dabei den Abschnitt zwischen der Landeshauptstadt und Garching-Hochbrück entlang der B13 und die Verbindung zwischen Garching-Hochbrück und Unterschleißheim, die ebenfalls entlang der B13 führt.
In Planung ist darüber hinaus die Verbindung zwischen Lustheim und Garching-Hochbrück, auch wenn dieser Abschnitt nicht zur Radschnellverbindung gehört. Dieser Geh- und Radweg ist Teil des Bayerischen Radwegebauprogramms 2020-2024. Als Zubringer erhöht er das Nutzerpotential des Radschnellwegs. Die Planungen für diesen Abschnitt wurden Mitte 2020 aufgenommen. Derzeit untersucht das Staatliche Bauamt verschiedene Trassenvarianten parallel der B 471 und entlang des Schleißheimer Kanals.
Mit der Planung der Strecke zwischen der Stadtgrenze und Garching-Hochbrück hat das Staatliche Bauamt ein Planungsbüro beauftragt. Auf Basis dieser Planung stimmt sich das Staatliche Bauamt mit dem Landratsamt als zuständiger Straßenverkehrsbehörde ab. Ziel ist es, dass Radfahrer auf dem Schnellweg überwiegend Vorfahrt haben. Außerdem sind wie bei jeder anderen Planung auch die Eingriffe in die Natur so weit wie möglich zu reduzieren. Diese Voruntersuchungen sollen bis Ende 2020 abgeschlossen werden. Unmittelbar im Anschluss daran erstellt das Bauamt den Vorentwurf. Aufgrund der absehbaren Beeinträchtigungen vor allem für Tiere und Pflanzen ist davon auszugehen, dass erst nach einem Planfeststellungsverfahren mit dem Bau begonnen werden kann.
Wir sind Straßenbaubehörde, das LRA ist Straßenverkehrsbehörde, also sämtliche Themen die mit Geschwindigkeitsbegrenzungen etc. zu tun haben laufen über das LRA