Straßenkreuze als Ort der Trauer
Für die Straßenmeistereien des Staatlichen Bauamts Freising sind sie ein nicht ganz einfaches Thema: Unfallkreuze oder auch Straßenkreuze am Straßenrand. Sie sind Gedenkort für jemanden, der bei einem Verkehrsunfall gestorben ist. Für die Hinterbliebenen helfen diese Orte, ihre Trauer zu bewältigen. Die Mitarbeiter des Straßenbetriebsdienstes müssen aber auch die Verkehrssicherheit im Blick haben. Denn ein Straßenkreuz direkt am Straßenrand ist auch eine potenzielle Gefahrenquelle.
Unfallkreuze am Straßenrand müssen genehmigt werden. Denn formaljuristisch handelt es sich um eine „Sondernutzung am Straßenrand“. Das geschieht in Absprache mit der für die Straße zuständigen Behörde, auf den Bundes-, Staatsstraßen sowie in den Landkreisen Erding und München auch auf den Kreisstraßen ist dies das Staatliche Bauamt Freising. In der Regel genehmigt das Staatliche Bauamt die Gedenksymbole aus Pietätsgründen und aus Rücksicht gegenüber den Hinterbliebenen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gedenkstätten den Verkehr nicht behindern, Autofahrer nicht ablenken, keine Schilder verdecken und die Sicht nicht beeinträchtigen. Oder anders ausgedrückt: Aus Sicht des Staatlichen Bauamts spricht nichts gegen ein kleines Holzkreuz, das hinter einer Schutzplanke steht oder in sicherer Entfernung von der Straße. Allerdings sollten die Hinterbliebenen gegebenenfalls den Grundstückseigentümer um Erlaubnis bitten.
Und noch ein weiterer, ganz praktischer Grund spricht gegen einen Standort direkt neben der Straße: Im Winter könnte es durch den von der Straße weggeräumten Schnee, im Sommer durch Mähgeräte zerstört werden.
Prinzipiell nicht möglich sind massive Gedenkkreuze aus Metall oder Stein oder mit einem festen Fundament. Dann sprechen nämlich Sicherheitsgründe dagegen.
Wird eine Straße verbreitert oder ein Radweg gebaut, erhalten die Angehörigen Post vom Staatlichen Bauamt, sofern sie zuvor offiziell um eine Genehmigung für das Aufstellen des Kreuzes gebeten haben. Die Angehörigen werden dann gebeten, das Kreuz vorübergehend abzubauen beziehungsweise zu versetzen. Ist nicht bekannt, wer das Kreuz aufgestellt hat, wird es in einer Straßenmeisterei eingelagert und auf Nachfrage auch wieder herausgegeben. Oder die Mitarbeiter der Straßenmeisterei versetzen das Kreuz so, dass es nicht beschädigt wird.