PRESSEMITTEILUNG 2026-005/2026

Freising, den 06.02.26

Staatsstraße 2085 nördlich Hörgertshausen - Tonnagebeschränkung des Durchlassbauwerks bei Grafendorf

Rudelzhausen/Hörgertshausen (Landkreis Freising). Aufgrund von erheblichen Mängeln am Durchlass im Verlauf der Staatsstraße 2085 südlich von Grafendorf muss eine Tonnagebeschränkung von 7,5 Tonnen angeordnet werden. Die Tonnagebeschränkung tritt am 16. Februar 2026 in Kraft.

Rudelzhausen/Hörgertshausen (Landkreis Freising). Beim Durchlass des Hennenbachs im Verlauf der Staatsstraße 2085 südlich von Grafendorf wurden im Zuge einer Überprüfung des Zustands erhebliche Mängel festgestellt. Um eine weitere Verschlechterung des Bauwerkzustands des 1,20 m breiten Durchlasses aus dem Jahr 1960 zu vermeiden, muss die Verkehrsbelastung in diesem Bereich umgehend verringert werden.

Eine Tonnagebeschränkung des Bauwerks ist daher unumgänglich: Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen dürfen den Durchlass nicht mehr überqueren.

Die entsprechende Beschilderung wird ab dem 16. Februar 2026 im Streckenbereich zwischen Hebrontshausen und Hörgertshausen aufgestellt, womit die Tonnagebeschränkung in Kraft tritt.

Für betroffene Verkehrsteilnehmer besteht die Möglichkeit, die Kreisstraßen über Hausmehring und Tegernbach (FS 25, FS 41 und FS 37) als Alternativstrecke zu nutzen.

Die Tonnagebeschränkung ist eine vorübergehende Sofortmaßnahme. Derzeit werden Varianten geprüft, wie der Durchlass zeitnah verstärkt oder erneuert werden kann.